Brotpfad

Gewerbeverband will keinen neuen Verfassungsartikel «Klima»

25.10.2022

 

 

 

Die parlamentarische Initiative für die Einführung eines neuen Paragraphen «Klima» wird vom Präsidium des Aargauischen Gewerbeverbands (AGV) klar abgelehnt. Das Präsidium des Aargauer Gewerbeverbandes (AGV) ist zwar der Auffassung, dass ein nachhaltiger bzw. schonender Umgang mit den Ressourcen wichtig und angebracht ist. Die aktuellen Probleme können aber nicht mit neuen Paragraphen gelöst werden.

 

Es gibt bereits genug Regeln und «Geschriebenes»: Auf kantonaler Ebene ist insbesondere der vom Regierungsrat verabschiedete Klimakompass (Juli 2021) zu erwähnen. Er hat die Handlungsfelder und Stossrichtungen für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmassnahmen im Kanton Aargau bereits aufgezeigt. Ein separater Paragraph ist daher unnötig.

 

Dazu kommt: Kraft Bundesverfassung ist der Bund im Umweltschutz federführend. Es existieren auf Bundesebene auch auf kantonaler (ausführender) Ebene ausreichend Erlasse, die den Umweltschutz sicherstellen. Ein zusätzlicher Klimaschutzparagraph bringt daher keinen erhöhten Schutz für die Umwelt oder ermöglicht auch keine weiteren Massnahmen gegen das Klima. Entsprechend ist im Aargau davon abzusehen. Ein entsprechender Paragraf hat reinen Symbolcharakter und ist auch aus diesem Grund abzulehnen.

 

Der AGV ist bereit, sich für konkrete Lösungen zu engagieren, jedoch nicht für den Ausbau von Paragraphen und leeren Worthülsen in der Verfassung. Der AGV erwartet von der Regierung hingegen konkrete Massnahmen und Umsetzungsvorschläge. Es geht nun um Taten statt Worte. Entsprechend hat das Präsidium des AGV die Vernehmlassung zum vorgeschlagenen Verfassungsartikel klar abgelehnt.

 

 

 

 

 

AARGAUISCHER GEWERBEVERBAND 

 

Für Auskünfte steht als Kontakt zur Verfügung: 

Hans R. Schibli, AGV Konsulent, h.schibli@agv.ch