Greater Zurich Area: Wird der Aargau zu einer Abteilung des Kantons Zürich?
Stellungnahme des Präsidiums des AGV zum geplanten Beitritt des Kantons zur GZA
Das Präsidium des Aargauischen Gewerbeverbands (AGV) unterstützt grundsätzlich den Gedanken der Standortpromotion. Langfristig werden dadurch bestehende Arbeitsplätze erhalten und zusätzliche geschaffen. Das Präsidium hinterfragt aber den Ansatz, sich einseitig auf die Greater Zurich Area (GZA) auszurichten. Ob der Nutzen im Vergleich zu den hohen Kosten gerechtfertigt ist, ist aus Sicht des Präsidiums des AGV sehr fraglich.
Im Hinblick auf eine effektive Wirtschaftsförderung, welche auch nachhaltig Arbeitsplätze und steuerzahlende Privatpersonen und Unternehmen in den Aargau bringt, fordert der AGV:
1. Fokus auf den Aargau bzw. auf das Mittelland statt einseitiger Förderung der Zentren
Internationale Akquise muss direkt dem Aargau zugutekommen. Die eingesetzten Mittel sollen gezielt in regionale Entwicklungsprojekte wie das Sisslerfeld oder Industriebrachen fliessen. Bestehende Potenziale müssen optimal genutzt werden, um nachhaltige Arbeitsplätze und zusätzliche Steuereinnahmen zu schaffen.
Es ist eine Zusammenarbeit für internationale Aquise mit den Nachbarkantonen vertiefter zu prüfen. Insbesondere eine Zusammenarbeit im Mittelland, so z. B. mit dem Kanton Solothurn ist aus Sicht des AGV für unseren Kanton sicher prüfenswert.
2. Eigenständigkeit und gezielte Branchenförderung sicherstellen
Falls man sich für einen Beitritt zur GZA entscheiden sollte, so darf der Beitritt zur GZA nicht die eigenständige Standortstrategie des Aargaus verwässern. Die GZA muss ihre Bereitschaft, die für den Aargau relevanten wirtschaftlichen Ökosysteme «Energy und Automation» sowie «Chemicals and Materials» neu in ihre Akquisetätigkeit zu integrieren, tatsächlich umsetzen. Dazu benötigt es klare Vereinbarungen, insbesondere da der Kanton der GZA durch seinen Beitritt beträchtliche zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen würde.
3. Abstimmung mit Raumplanung
Standortförderung muss mit Raumplanung abgestimmt werden. Hier sind die grössten Bedenken bei einem Beitritt zur GZA. Der Kanton Zürich betreibt eine eigene Raumplanung, ebenso der Kanton Aargau. Eine Zusammenarbeit im Rahmen der GZA würde auch eine Zusammenarbeit bzw. Abstimmung in der Raumplanung bzw. insbesondere bezüglich Industriezonen / Dienstleistungszonen / etc. bedingen. Hier bezweifelt der AGV, dass effektiv konkret zusammengearbeitet wird, um ergebnisoffen gute Lösungen zu erzielen, auch für den Kanton Aargau.
4. Grosse Spende ohne sicheren Gegenwert
Eine allfällige Mitgliedschaft müsste auf eine dreijährige Probezeit (mit Möglichkeit der Verlängerung) begrenzt werden, mit messbaren Erfolgszielen wie Anzahl neuer Ansiedlungen, geschaffene Arbeitsplätze und direkte Wertschöpfung im Aargau. Die Investition von 11,46 Millionen Franken über acht Jahre ist eine bedeutende Summe, deren Nutzen jedoch erst im Jahr 2031, also nach fast der gesamten Laufzeit, durch den Wirkungsbericht für die Jahre 2027–2030 abschliessend beurteilt wird. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Überprüfung kaum früher möglich ist. Damit wird klar, dass der Aargau über 11 Mio CHF ausgibt, ohne grössere Sicherheit auf Erfolg.
Fazit: Fokus auf den Aargau statt Giesskannenprinzip
Eine GZA-Mitgliedschaft ist für den Kanton Aargau teuer. Es ist eine Ausgabe, welche ein nach wirtschaftlichen Kriterien funktionierendes Unternehmen nicht einfach so tätigen würde, insbesondere deshalb, weil der Erfolg kaum messbar und das Risiko gross ist, dass die eigenen Interessen ungenügend berücksichtigt werden. Entsprechend ist das Präsidium des AGV sehr kritisch im Hinblick auf einen erneuten Beitritt zur GZA. Zuerst sind die Hausaufgaben tätigen. Mit dem Steuerpaket ist ein erster Schritt in die richtige Richtung getan. Des Weiteren ist zwingend die Raumplanung im Hinblick auf Ansiedlungen zu überprüfen und zu optimieren. Ziel sollte sein, im Aargau grössere Industrieräume zu definieren, welche verkehrstechnisch gut erschlossen sind. Schliesslich soll – wenn eine Kooperation – viel eher eine regionale Kooperation im Mittelland geprüft werden.
Des Weiteren erinnert das AGV Präsidium daran, dass auch die heute aktiven Unternehmen nicht vergessen werden dürfen. Die heutigen KMU sind das Rückgrat der Wirtschaft im Aargau. Das für den Beitritt vorgesehene Geld könnte auch direkt für die aktuellen (und zukünftigen) Unternehmen im Sinne von Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eingesetzt werden. Damit würden einheimische wie neue Unternehmen gleichermassen von Vorteilen profitieren.
AARGAUISCHER GEWERBEVERBAND
Für Auskünfte steht als Kontakt zur Verfügung:
Hans R. Schibli, AGV-Vizepräsident und Konsulent, h.schibli@agv.ch