Brotpfad

Förderprogramm Energie 2025–2028; Verpflichtungskredit

15.03.2024
Departement:

Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung:

15.03.2024
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:

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Behandlung in der Geschäftsleitung:

17.04.2024
Einreichungsfrist:

17.06.2024
Kurzbeschrieb:

Der Regierungsrat beantragt einen Verpflichtungskredit "Förderprogramm Energie 2025–2028" für einen einmaligen Bruttoaufwand von 194,4 Millionen Franken. In diesem Betrag sind 48 Millionen Franken aus kantonalen Mitteln geplant. Die übrigen Mittel werden durch die Globalbeiträge des Bundes aus der CO2-Teilzweckbindung und aus Mitteln des Impulsprogramms des Bundes gedeckt. Dieser Verpflichtungskredit erlaubt die nahtlose Weiterführung der Förderungen energieeffizienter Massnahmen und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich und hilft, Bundeseinnahmen über die CO2-Abgabe zurück in den Kanton zu holen.

 

Der Regierungsrat hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt mit der Durchführung der Anhörung gemäss § 66 Verfassung des Kantons Aargau beauftragt. Alle Interessierten können zum Entwurf Stellung nehmen. Die Unterlagen zur Anhörung sind ab 15. März 2024 auf der Homepage des Kantons Aargau (www.ag.ch/vernehmlassungen) verfügbar. Sie dauert bis zum 17. Juni 2024.

 

Weitere Details s. www.ag.ch

 

 

Stellungnahme / Fragebogen