Brotpfad

Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht (EG ArR); Änderung

05.01.2024
Departement:

Volkswirtschaft und Inneres
Verfahrenseröffnung:

05.01.2024
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:

 --
Behandlung in der Geschäftsleitung:

07.02.2024
Einreichungsfrist:

05.04.2024
Kurzbeschrieb:

Nach geltendem Recht legt der Regierungsrat für jedes Jahr zwei Sonntagsverkaufstage in der Adventszeit fest, an denen Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Neu sollen die Gemeinden für das jeweilige Gemeindegebiet einen weiteren Sonntagsverkaufstag im Jahr bestimmen können, an dem Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden dürfen. Dazu ist eine Änderung des EG ArR nötig.

 

Weitere Details s. www.ag.ch

 

 

Stellungnahme / Fragebogen