Wirtschaftsverbände, SVP und FDP lehnen massive Erhöhung der Familienzulagen ab
Gemäss der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen des Grossen Rates (GSW) sollen die Familienzulagen per Januar 2026 drastisch erhöht werden (Revision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen) – dies im Gegensatz zum moderaten Vorschlag des Regierungsrats.
Der Vorschlag der Kommission wird von den Wirtschaftsverbänden AGV und AIHK sowie SVP und FDP mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Immerhin hatte der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat – basierend auf der Auswertung der Anhörungsergebnisse – eine moderate Erhöhung von 10.00 Franken pro Kind/Monat beantragt (d. h. 210.00 für Kinder / 260.00 Franken für Jugendliche anstelle 200.00 / 250.00 Franken). Die Nachbarkantone Basel-Landschaft und Solothurn kennen sogar tiefere Familienzulagen.
Bis anhin galten im Aargau als Familienzulagen die bundesrechtlich vorgegebenen Mindestansätze. Neu soll gemäss dem Antrag des Regierungsrates im kantonalen Einführungsgesetz festgehalten werden, dass die Höhe der Familienzulagen dem Mindestansatz des Bundes zuzüglich 10.00 Franken entspricht. Die GSW will nun den Mindestansatz zuzüglich 40.00 Franken.
Die Familienzulagen für Erwerbstätige werden durch Beiträge von Arbeitgebenden und von Selbstständigerwerbenden finanziert; sie tragen also die finanzielle Hauptlast. Bei der vom Regierungsrat beantragten Erhöhung entstehen den Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden jährliche Mehrkosten von 15,1 Millionen Franken beziehungsweise 5 Prozent. Die von der GSW nun beantragte Erhöhung würde die Unternehmen mit zusätzlichen 60 Millionen Franken belasten (20 Prozent Mehrkosten). Sieblendet damit die bestehenden und bekannten sich anbahnenden finanziellen Belastungen auf das Gewerbe und die Industrie völlig aus. Dazu gehören auch die vom Bund bereits geplante Erhöhung der Mindestansätze für Familienzulagen. Zur im Aargau geplanten Erhöhung käme daher noch die Erhöhung auf Bundesebene. Darüber hinaus werden die Familienzulagen per 1. Januar 2025 ohnehin an die Teuerung angepasst, da die kumulierte Jahresteuerung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes 5 Prozent übersteigt.
Des Weiteren ist aktuell eine Betreuungszulage in Anhörung, welche einen Bundesbeitrag an die externe Kinderbetreuung vorsieht. Diese soll neu hauptsächlich durch die Arbeitgeber finanziert werden. Schliesslich steht die Wirtschaft derzeit stark unter Druck aufgrund des Fachkräftemangels, welcher einen steigenden Lohndruck mit sich bringt.
Statt die Familienzulagen für alle zu erhöhen, sollte die Politik Instrumente schaffen, mit welchen Familien in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen effektiv geholfen wird und nicht völlig ungezielt mit der Giesskanne die Unternehmen stärker belasten.
Der über den regierungsrätlichen Antrag hinausgehenden Antrag der GSW ist daher klar abzulehnen. Ein solcher Antrag wurde ohne Not oder Weitblick erlassen. Sie wird von den Aargauer Wirtschaftsverbänden, der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK), sowie dem Aargauischen Gewerbeverband (AGV), ebenso wie von der SVP und der FDP, aus diesen Gründen entschieden abgelehnt.
Für Auskünfte steht als Kontakt zur Verfügung:
Hans R. Schibli, AGV-Vizepräsident und Konsulent, h.schibli@agv.ch
Beat Bechtold, Direktor AIHK, beat.bechtold@aihk.ch, Tel: 062 837 18 01
Sabina Freiermuth, Parteipräsidentin FDP Aargau, sabina.freiermuth@grossrat.ag.ch
Clemens Hochreuter, Grossrat SVP, 079 563 76 78