Brotpfad

Gewerbeverband begrüsst moderate Erhöhung der Kinderzulagen

07.09.2023

 

Der Regierungsrat hat aufgrund einer Motion das Einführungsgesetz über die Familienzulagen überarbeitet und zur Anhörung unterbreitet. 

 

Das Präsidium des Aargauischen Gewerbeverbandes (AGV) erachtet es als wichtig, dass der Kanton Aargau ein attraktiver Wohn- und Arbeitsort für Familien ist. Der Aargau muss auch diesbezüglich sich als guten Standort präsentieren. Entsprechend sollten die Familienzulagen regelmässig überprüft werden. 

 

Die Beiträge an die Familienzulagen werden durch die Arbeitgeber an die jeweiligen Familienausgleichskassen beglichen. Werden die Kinder- und Ausbildungszulagen über dem Schweizer Durchschnitt erhöht, belastet das die Aargauer Unternehmen stärker als Unternehmen in anderen Kantonen. 

 

Der AGV unterstützt aber das Anliegen des Regierungsrates, eine moderate Erhöhung der Familienzulagen vorzusehen. Die Belastung für die Unternehmen ist verkraftbar und bewirkt eine leichte Besserstellung des Kantons im kantonalen Vergleich. Eine – wie in der Motion geforderte – weitere Erhöhung der Kinderzulagen mit Mehrausgaben von 15 - 35 % zum Status Quo ist hingegen abzulehnen. Um die Standortattraktivität des Kantons als Wirtschafsstandort zu erhalten, fordert der AGV als Kompensation für die höheren Kosten für die Unternehmen eine zusätzliche Senkung der Vermögens- und Einkommenssteuern im Rahmen der aktuellen Steuergesetzrevision.

 

Die weiteren Anpassungen im Einführungsgesetz werden ebenfalls begrüsst. Insbesondere die Offenlegung der Daten der Familienausgleichskassen dient der Förderung des Wettbewerbes unter den Kassen und besserer Vergleichbarkeit für die angeschlossenen Unternehmen. 

 

 

 

 

 

AARGAUISCHER GEWERBEVERBAND

 

Für Auskünfte steht als Kontakt zur Verfügung:

Hans R. Schibli, AGV Vizepräsident und Konsulent, h.schibli@agv.ch