Brotpfad

Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz (BeurG), Änderung

04.11.2022
Departement:

Volkswirtschaft und Inneres
Verfahrenseröffnung:

04.11.2022
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:

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Behandlung in der Geschäftsleitung:

05.01.2023
Einreichungsfrist:

06.02.2023
Kurzbeschrieb:

Die vorgeschlagenen Rechtsänderungen dienen in erster Linie der Klärung von Praxisfragen und der Vereinfachung des Beurkundungswesens. Unter anderem soll bezüglich Beurkundungsbefugnis und beruflicher Befähigung der Zugang erweitert und vereinfacht werden. Die Ausstandsbestimmungen sollen praxistauglicher gestaltet werden. Die Aktenführung und das Beurkundungsverfahren sind im Hinblick auf die digitale Arbeit zu aktualisieren. Verschiedene Rechtsänderungen – unter anderem die Streichung der relativen Verjährungsfrist – sollen zudem den Bereich der Verantwortlichkeit erweitern. Damit soll der Schutz der Kundschaft von Urkundspersonen weiter gestärkt werden.

 

Aufgrund von politischen Vorstössen und Umfragen bei den Teilnehmenden von Notariatsprüfungen ist ferner vorgesehen, die Zulassungsvorschriften und die Durchführung zu verbessern, und zwar sowohl für die Prüfungsteilnehmenden als auch für die Expertinnen und Experten. Mit der vorgesehenen Lockerung der Zulassungsvoraussetzungen zur Erlangung der Beurkundungsbefugnis im Kanton Aargau soll die Anzahl der Dienstleistungsanbietenden künftig erhalten werden, Denn aufgrund der Demographie ist in den nächsten Jahren tendenziell mit einem Rückgang zu rechnen.

 

Weitere Details s. www.ag.ch

 

 

Stellungnahme / Fragebogen