Brotpfad

Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG)

19.08.2022
Departement:

Volkswirschaft und Inneres
Verfahrenseröffnung:

19.08.2022
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:

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Behandlung in der Geschäftsleitung:

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Einreichungsfrist:

18.11.2022
Kurzbeschrieb:

 

Erkenntnisse in der Anwendung des geltenden Verfahrensrechts, verschiedene überwiesene parlamentarische Vorstösse sowie die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung erfordern, dass mehrere kantonale Gesetze angepasst werden müssen. In erster Linie sind Änderungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) erforderlich.

 

Es werden Unklarheiten, die sich in der Anwendung des geltenden VRPG gezeigt haben, korrigiert und für das Verwaltungsverfahren notwendige Regelungen ergänzt. Dazu zählen insbesondere Fragen im Zusammenhang mit Rechten und Pflichten der Verfahrensparteien sowie der Verfahrensführung. Ebenfalls sollen Regulierungen zur Professionalisierung des Dolmetscherwesens eingeführt werden.

 

Die Umsetzung von drei parlamentarischen Vorstössen betreffen Anpassungen des Rechtsschutzes bei Bauprojekten, die Einführung eines Schlichtungsverfahrens für öffentlich-rechtlich Angestellte der Gemeinden bei personalrechtlichen Streitigkeiten sowie die Verlängerung der Beschwerdefrist für Stimmrechts-, Wahl- und Abstimmungsbeschwerden.

 

Weiter werden verfahrensrechtliche Bestimmungen zur digitalen Transformation der kantonalen Verwaltung geregelt. Es werden Begrifflichkeiten geklärt sowie die Voraussetzungen für den elektronischen Verkehr definiert. Auch wird die Möglichkeit vollautomatisierter Entscheide im erstinstanzlichen Verfahren geschaffen.

 

Weitere Details s. www.ag.ch

 

 

Stellungnahme / Fragebogen