Brotpfad

Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaG); Änderung

13.05.2022
Departement:

Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung:

13.05.2022
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:

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Behandlung in der Geschäftsleitung:

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Einreichungsfrist:

12.08.2022
Kurzbeschrieb:

 

Das geltende Aargauer Waldgesetz, das aus dem Jahr 1997 stammt, wird einer Teilrevision unterzogen. Auslöser der Teilrevision sind die für die Einführung der Schutzwaldpflege notwendigen Anpassungen am Aargauer Waldgesetz und Walddekret sowie an der Aargauer Waldverordnung.

 

Das Aargauer Waldgesetz wird weiter an verschiedene veränderte rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen angepasst. Dies in den Bereichen waldtypische Gefahren, Zonen für Freizeitnutzungen im Wald, Ausgleich erheblicher Vorteile, Waldstrassenplan, Waldentwicklungsplan, Förderung der Holzverwendung, Mehrwertsteuer und digitale Prozesse. Weiter erfolgen Anpassungen an Verfahrensbestimmungen.

 

Gemäss § 66 der Kantonsverfassung ist zu Vorlagen, die einer obligatorischen oder fakultativen Volksabstimmung unterliegen, eine Anhörung durchzuführen.

 

Weitere Details s. www.ag.ch

 

Stellungnahme