Brotpfad

Förderprogramm Energie 2021–2024; Zusatzkredit

01.04.2022
Departement:

Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung:

01.04.2022
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:

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Behandlung in der Geschäftsleitung:

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Einreichungsfrist:

05.06.2022
Kurzbeschrieb:

Die Nachfrage nach Förderungen entwickelte sich nach dem Start des erweiterten Förderprogramms per 1. März 2021 ausserordentlich erfreulich. Die für das Jahr 2021 zur Förderung energetischer Massnahmen vorgesehenen Mittel wurden per Mitte Oktober ausgeschöpft. Deshalb beantragt der Regierungsrat einen Zusatzkredit "Förderprogramm Energie 2021–2024" für einen einmaligen Bruttoaufwand von 52,9 Millionen Franken. Damit kann das bewährte Förderprogramm wie ursprünglich beabsichtigt bis 2024 kontinuierlich weitergeführt und eine "stop and go" Situation vermieden werden.

 

Weitere Details s. www.ag.ch

 

Stellungnahme / Fragebogen