Brotpfad

Anpassung des Richtplans; Verminderung der Fruchtfolgeflächen in div. Gebieten aufgrund der Neukonzessionierung des Hydraulischen Kraftwerks Beznau (Kapitel L 3.1, Beschluss 2.2)

21.02.2022
Departement:

Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung:

21.02.2022
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:

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Behandlung in der Geschäftsleitung:

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Einreichungsfrist:

21.04.2022
Kurzbeschrieb:

 

Anpassung des Richtplans; Verminderung der Fruchtfolgeflächen in den Gebieten Grossmatt/Au (Gemeinde Böttstein) und Kumetmatt/Stalde (Gemeinde Villigen) aufgrund der Neukonzessionierung des Hydraulischen Kraftwerks Beznau (Kapitel L 3.1, Beschluss 2.2)

 

Im Konzessionsgebiet des Hydraulischen Kraftwerks Beznau (HKB) ist eine Reduktion der Fruchtfolgeflächen (FFF) in den Gebieten Grossmatt/Au (Gemeinde Böttstein) und Kumetmatt/Stalde (Gemeinde Villigen) um insgesamt 5,1 Hektar notwendig, damit die geplanten ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen (öEAM) im Rahmen der Neukonzessionierung des Hydraulischen Kraftwerks Beznau (HKB) umgesetzt werden können. Dies bedingt die Anpassung des kantonalen Richtplans (Kapitel L 3.1, Beschluss 2.2).

 

Nach der öffentlichen Anhörung/Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Mit einem positiven Entscheid des Grossen Rats kann der Regierungsrat die beantragte Konzession zum Betrieb des Hydraulischen Kraftwerk Beznau erteilen.

 

Weitere Details s. www.ag.ch